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Vorbereitung zur Meisterprüfung für Anlagenmechaniker Sanitär-, Heizung- und Klimatechnik
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Der Meistertitel, er heißt eigentlich „großer Befähigungsnachweis“, ist für den Beruf des Anlagenmechaniker Sanitär-, Heizung- und Klimatechnik (für den Meistertitel „Installateur- und Heizungsbauer“) unbedingt für die Führung eines handwerklichen Betriebes notwendig - auch nach der Novellierung der Handwerksordnung zum 1. Januar 2004!
Der Meistertitel ist:
- notwendig für die Gründung einer selbstständigen unternehmerischen Existenz
- die Voraussetzung für die Übernahme eines Handwerksbetriebes
- ein Karrieresprungbrett für den beruflichen Aufstieg im Handwerk
- der Nachweis der Ausbildungsberechtigung
- zudem qualifiziert er für die betriebswirtschaftlichen Aufgaben im Betrieb
Den Meistertitel hat erworben, wer die vier Prüfungsteile erfolgreich bestanden hat.
Hauptteile der Meisterprüfung
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- Teil I Fachpraxis
- Teil II Fachtheorie
- Teil III Wirtschafts- und Rechtslehre
- Teil IV Berufspädagogik ( Ausbildereignungsprüfung )
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Die Ausbildung für die Fachtheorie in den Vorbereitungskursen orientiert sich an den gesetzlichen Anforderungen der Meisterprüfung. Für die vorausgesetzten handwerklichen Fertigkeiten werden praktische Schulungen angeboten. Das Berufsbildungswerk der Innung Sanitär Heizung Klempner Hamburg beauftragt die Gewerbeschule Installationstechnik G2 mit der Durchführung von Meistervorbereitungskursen, insbesondere in den technischen Fächern Trinkwasser-, Abwasser- und Gastechnik. Diese Themen sind alle Bestandteil des Hauptteils II. Im weiteren sind die bestandenen Prüfungen Voraussetzung, um Vertragspartner der Ver- und Entsorgungswerke zu werden.
Die Vorbereitungskurse finden in zwei Formen statt.
Meistervorbereitung in Tagesform Vollzeitunterricht zur Vorbereitung auf die ersten 3 Hauptteile der Meisterprüfung. Zeit 10 Monate. Beginn Februar und August.
Meistervorbereitung in Abendform Berufsbegleitende Vorbereitung auf die Meisterprüfung. Der Unterricht findet abends und sonnabends statt.
Die Ausbildereignungsprüfung (Prüfungsteil IV Berufspädagogik) muss zusätzlich abgelegt werden.
Kontakt:
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