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Staatliche Gewerbeschule Installationstechnik

Hamburg

G2-Schriftzug

Die schulische Ausbildung von

Anlagenmechanikern Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

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  1. Lernbereiche und Fächer
  2. Lernfelder
    Fachenglisch
    Wirtschaft und Gesellschaft
    Sprache und Kommunikation
    Gesundheit und Bewegung
  3. Noten
  4. Gesellenprüfung
  5. Haupt- und Realschulabschluss
  6. Hausordnung
  7. Fehlzeiten

1. Lernbereiche und Fächer

Die Tabelle zeigt, dass es zwei so genannte Lernbereiche gibt: den Lernbereich I und den Lernbereich II. Innerhalb der Lernbereiche gibt es Fächer.

Die angegebenen Stunden verteilen sich über die gesamte Ausbildungszeit.


Fächer

Lernfelder

Stunden

Lernbereich I

Installieren von wasser- und
abwassertechnischen Anlagen

5,6,11,15*

200/260

Installieren von wärme- und
raumlufttechnischen Anlagen

7,9,10,12,13,15*

280/340

Planen, Bearbeiten und Übergeben
von Kundenaufträgen

1, 2a, 2b, 3, 8

320

Instandhalten technischer
Gebäudeausrüstung

4,14

160

Fachenglisch


100**

Lernbereich II

Sprache und Kommunikation


100

Wirtschaft und Gesellschaft



Gesundheit und Sport



Wahlpflicht



* Zuordnung je nach gewähltem Ausbildungsschwerpunkt (Wasser, Wärme, Luft, Umwelt)
** 40 Stunden Fachenglisch sind in den Lernfeldern integriert und werden nicht gesondert unterrichtet.

   Pfeil_no

2. Lernfelder

Der Lernbereich I wird in Lernfeldern unterrichtet. Das Lernfeld für den ersten Block lautet z.B. „Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen“. Es umfasst 80 Unterrichtsstunden. Die Noten, die Sie für Ihre Arbeit in diesem Lernfeld bekommen, fließen in das Fach „Planen, Bearbeiten und Übergeben von Kundenaufträgen“ ein.

Nr.

Lernfeld

1. Jahr

Grundstufe

2. Jahr

Fachstufe I

3. u. 4. Jahr

Fachstufe II

1

Fertigen von Bauelementen mit handgeführten
Werkzeugen

80



2a

Bearbeiten von Anlagenteilen mit Maschinen

40



2b

Bearbeiten von Kundenaufträgen

40



3

Herstellen von einfachen Baugruppen

80



4

Warten technischer Systeme

80



5

Installieren der Trinkwasseranlagen


60


6

Installieren von Entwässerungsanlagen


60


7

Installieren von Wärmeverteilungsanlagen


80


8

Ausstatten von Sanitärräumen


80


9

Installieren von Wärmeerzeugern



80

10

Einbinden und Einstellen von Komponenten der
Heizungsregelung



40

11

Installieren von Anlagen zur Trinkwassererwärmung



80

12

Installieren von Brennstoffversorgungsanlagen



40

13

Installieren einer raumlufttechnischen Anlage



40

14

Instandhalten von versorgungstechnischen Anlagen
und Systemen



80

15

Integrieren ressourcenschonender Anlagen in Systeme
der Gebäude- und Energietechnik



60


Summe

320

280

420

Pfeil_no

Fachenglisch

Fachenglisch wird in den Halbjahren 2 bis 5 erteilt. Der Unterricht findet nicht in Ihrer Klasse, sondern in zwei Leistungsgruppen statt. Hierzu wird ein Einstufungstest durchgeführt.

Halbjahr

Inhalte

Stunden

2

Tools and materials

26

3

At work

26

4

Fitting and assembling

26

5

Check up and maintenance work

26

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Wirtschaft und Gesellschaft

In diesem Fach beschäftigen Sie sich mit politischen und wirtschaftlichen Fragen. Diese beziehen sich auf Ihre Rolle als Arbeitnehmer und als Bürger unseres Landes.

1. Block
2 DoStd/Woche
Ausbildung in Schule und Beruf: Berufsbildungsgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz

2. Block
2 DoStd/Woche: Freies Thema

3. Block
1 DoStd/Woche
Lohn und Tarif: Gerechter Lohn, Ablauf der Tarifverhandlungen, Tarifarten, Flächentarifvertrag

4. Block
1 DoStd/Woche
Lohn und Tarif: Gerechter Lohn, Ablauf der Tarifverhandlungen, Tarif arten, Flächentarifvertrag

5. Block
2 DoStd/Woche
Wirtschaft und Umwelt: Umweltschutz und Wirtschaftsentwicklung Treibhauseffekt oder Trinkwasserversorgung

6. Block
2 DoStd/Woche
Globale Welt und Europäische Integration: Die EU, die Währungsunion, die Osterweiterung der EU

7. Block
2 DoStd/Woche
Gesellschaft und Staat: Kontrolle politischer Macht, Gewaltenteilung und Gesetzgebungsverfahren

8. Block
2 DoStd/Woche
Gesellschaft und Staat: Strategien zur sozialen Sicherung entwickeln. Sozialversicherungen, Rentenreform, Probleme und Lösungsmodelle, Sozialhilfe

9. Block

10.Block

11.Block
1 DoStd/Woche: Freies Thema

12. Block
1 Do Std/Woche: Prüfungsvorbereitungen

7.Halbjahr
28 h in Teilzeit: Prüfungsvorbereitung

Pfeil_no

Sprache und Kommunikation

Hier vertiefen Sie Ihre Deutschkenntnisse. Sie sollen beispielsweise lernen, Ihren Ausbildungsnachweis zu schreiben, Fachbücher zu verwenden und Konflikte im Gespräch auszutragen. Vielleicht lesen Sie auch ein Buch und denken über die Bedeutung der Arbeit nach.

Block

Stunden

Module

1

4

Mit funktionalen Texten umgehen, Fachsprache reflektieren

2

4

Geschäftliche Briefe verfassen

3

4

Den mündlichen Ausdruck verbessern

4

4

Berichten;

Sich informieren und Ergebnisse darstellen

5

4

Im Alltag kommunizieren;

Kommunizieren im Team

6

4

Kommunikationsstörungen wahrnehmen und Konflikte lösen;

In Konflikten kommunizieren

7

2

Ästhetische Literatur rezipieren (verstehende Aufnahme)

8

2

Ästhetische Literatur rezipieren (verstehende Aufnahme)

11

2

Telefonieren oder freies Thema

12

2

Bewerben

Pfeil_no

Gesundheit und Bewegung

Um einen Ausgleich zu der oft einseitigen körperlichen Belastung im Beruf herstellen zu können, erhalten Sie ein Bewegungstraining. Dieses Training soll Ihnen u.a. zeigen, wie Sie gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorbeugen können.

Halbjahr

Themen

1

2

Herz-Kreislauf-Training

3

Rückenschule

4

Krafttraining

5

Stretching

6

7

Pfeil_no


3. Noten

Noten können sich aus verschiedenen Leistungen zusammensetzen: Klassenarbeiten, Führen von Mappen, Erstellen von Zeichnungen, mündliche Beteiligung, Präsentationen, …
Deren jeweilige Gewichtung ist unterschiedlich und soll vom Lehrer offen gelegt werden.

Die Noten der Lernfelder werden zu Fächernoten gebündelt. Die Fächernoten setzen sich wie folgt zusammen:

Fach

Schulhalbjahr

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Installieren von wasser- und
abwassertechnische n Anlagen

Lernfelder 5, 6, 11, 15


Noten aus LF 5 und 6 zu jeweils 50%

Noten aus LF 11*


Installieren von wärme- und raumlufttechnischen Anlagen

Lernfelder 7, 9, 10, 12, 13, 15


Noten aus LF 7

Noten aus

LF 9, 10, 12, 13 anteilig*


Planen und Bearbeiten von
Kundenaufträgen

Lernfelder1, 2a, 2b, 3, 8

Noten aus LF 1, 2a, 2b und 3 anteilig

Noten aus LF 8




Instandhalten technischer
Gebäudeausrüstung

Lernfelder 4, 14


Noten aus LF 4


Noten aus LF 14

Noten aus der Prüfungsvorbereitung

A2

Fachenglisch

B1


Je eine Note pro Halbjahr im jeweiligen Leistungsbereich






Sprache und Kommunikation

Je eine Note pro Halbjahr


Siehe 1.Hj


Wirtschaft und Gesellschaft

Je eine Note pro Halbjahr


Je eine Note pro Halbjahr

Gesundheit und Bewegung


Je eine Note pro Halbjahr



Übungen zu Lernfeldinhalten**

teilgenommen


teilgenommen


teilgenommen

Weiß hinterlegte Felder: Wird das entsprechende Lernfeld unterrichtet, gibt es im Halbjahreszeugnis eine Note in dem zugehörigen Fach.

Grau hinterlegte Felder: keine Noten.

* Lernfeld 15 wird bei Schülern mit dem Schwerpunkt Wassertechnik im Fach „Installieren von wasser- und abwassertechnischen Anlagen“ und bei Schülern mit dem Schwerpunkt Wärmetechnik im Fach „Installieren von wärme- und raumlufttechnischen Anlagen“ eingerechnet.

** Für die „Übungen zu den Lernfeldinhalten“ als Wahlpflichtunterricht wird keine Note vergeben.

Nach Ablauf eines Halbjahres gibt es ein Halbjahreszeugnis. Am Ende eines Schuljahres gibt es ein Jahreszeugnis. Wird in einem Fach nur im ersten Teil des Jahres eine Note erteilt, erscheint diese aber auch im Jahreszeugnis.

Beispiel 1: Sie haben im 3. Halbjahr im Lernfeld 7 ein „ausreichend“, im 4. Halbjahr erhalten Sie keine Note in diesem Fach. Die Note „ausreichend“ erscheint trotzdem im Jahreszeugnis.
Beispiel 2: Sie haben im Lernfeld 5 ein „gut“ und im Lernfeld 6 ein „ausreichen“: Im Jahreszeugnis steht ein „befriedigend“.

Die Noten aller Halbjahre werden im Abschluss- bzw. Abgangszeugnis zusammengefasst und als Endnote ausgewiesen.

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4. Gesellenprüfung

Hierzu einen Auszug aus der Verordnung über die Berufsbildung zum Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

Die theoretische Gesellenprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:

1. Arbeitsplanung,

2. Anlagenanalyse sowie

3. Wirtschafts- und Sozialkunde.

In den Prüfungsbereichen Arbeitsplanung und Anlagen­analyse sind insbesondere durch Verknüpfung informationstechnischer, technologischer und mathematischer Sachverhalte fachliche Probleme zu analysieren, zu bewer­ten und geeignete Lösungswege darzustellen. Dabei ist das Handlungsfeld nach § 4 Abs. 2 zu berücksichtigen.

(4) Für den Prüfungsbereich Arbeitsplanung kommt insbesondere in Betracht:

  • Anfertigen eines Arbeitsplans zur Montage und Inbetrieb­nahme einer versorgungstechnischen Anlage, eines ver­sorgungstechnischen Systems oder einer Baugruppe nach vorgegebenen Anforderungen.

Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er eine Aufgabenana­lyse durchführen, die zur Montage und Inbetriebnahme not­wendigen mechanischen und elektrischen Komponenten, Werkzeuge und Hilfsmittel unter Beachtung der techni­schen Regeln auswählen, Montagepläne anpassen und die notwendigen Arbeitsschritte unter Berücksichtigung der Ar­beitssicherheit und des Qualitätsmanagements planen kann.

(5) Für den Prüfungsbereich Anlagenanalyse kommt insbesondere in Betracht:

  • Beschreiben der Vorgehensweise zur systematischen Ein­grenzung von Fehlern in einer versorgungstechnischen Anlage oder einem versorgungstechnischen System oder einem Teil davon nach vorgegebenen Anforderungen.

Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Maßnahmen zur In­betriebnahme oder zur Instandhaltung unter Berücksich­tigung betrieblicher Abläufe planen, elektrische und hyd­raulische Schaltungsunterlagen sowie Steuerungs- und Regelungsprogramme auswerten, Einstellwerte ändern sowie funktionelle Zusammenhänge einer versorgungs­technischen Anlage oder eines versorgungstechnischen Systems oder eines Teils davon erkennen, mechanische und elektrische Größen ermitteln sowie Anlagenverhalten begründen kann. Er soll ferner zeigen, dass er Prüfverfah­ren auswählen und einsetzen, Fehlerursachen feststellen und Lösungsvorschläge erarbeiten sowie Schutzeinrich­tungen prüfen kann.

(6) Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde kommen Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, insbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht:

  • allgemeine, wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge aus der Berufs- und Arbeitswelt.

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5. Haupt- und Realschulabschluss

Ihre Ausbildung kann zum Erreichen des Haupt- oder Realschulabschlusses führen. Wenn Sie die unten genannten Bedingungen erfüllen, können Sie in Absprache mit Ihrem Klassenlehrer den entsprechenden Abschluss in Ihrem Abschlusszeugnis bescheinigt bekommen.

Auszug aus der Zeugnisordnung der Berufsschulen Hamburgs

§ 5

Gleichwertigkeit mit Abschlüssen der allgemeinbildenden Schulen

(1) Das Abschlusszeugnis der Berufsschule entspricht in seinen Berechtigungen dem Abschlusszeugnis der Hauptschule. …

(2) Das Abschlusszeugnis der Berufsschule entspricht in seinen Berechtigungen dem Abschlusszeugnis der Realschule, wenn

1. der Unterricht an der Berufsschule gemäß der »Rahmenvereinbarung über die Berufsschule« … erteilt und im Abschlusszeugnis der Berufsschule eine Durchschnittsnote von mindestens 3,0 erreicht wurde; die Durchschnittsnote wird aus allen Zeugnisnoten errechnet; ...

2. ausreichende Kenntnisse in einer Fremdsprache vorliegen und

3. eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen wurde.

(3) Im Abschlusszeugnis der Berufsschule wird ein Vermerk über die Gleichwertigkeit der Berechtigungen mit dem Abschlusszeugnis der Hauptschule oder dem Abschlusszeugnis der Realschule aufgenommen.

Der Realschulabschluss wird nur erteilt, wenn die Ausbildung im praktischen und theoretischen Teil bestanden wurde.

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6. Hausordnung


 

Die Schule ist ein öffentliches Gebäude. Für alle Nutzer ist diese Hausordnung verbindlich.

Alle tragen gemeinsam dafür Sorge, dass in jedem Bereich des Gebäudes eine Arbeits- und Lernatmosphäre gewährleistet ist, in der bestmögliche Ausbildungsergebnisse erreicht werden können.

Dazu müssen vor allem alle

  • - Rücksicht auf andere nehmen,
  • - fremdes Eigentum achten,
  • - einen freundlichen, solidarischen Umgangston pflegen,
  • - Schwächere schützen und ihnen helfen,
  • - pünktlich zum Unterricht erscheinen,
  • - den Unterricht ohne Störungen stattfinden lassen,
  • - die Einrichtungsgegenstände mit Sorgfalt behandeln,
  • - sich umweltbewusst verhalten,
  • - den Klassenraum und den Flurbereich vor dem Klassenraum
  • zum Unterrichtsende in sauberem Zustand zurücklassen,
  • - Handys und andere elektronische Geräte
  • nur außerhalb des Unterrichts und Klassenraumes benutzen.

Handlungen, die im Gegensatz zu diesen Grundsätzen stehen, können hausrechtliche Maßnahmen (zum Beispiel Hausverbot und/oder zeitweiligen Ausschluss vom Unterricht) und/oder Ordnungsmaßnahmen nach dem Schulgesetz bis hin zum Ausschluss vom Unterricht zur Folge haben.

Das Hausrecht wird dabei nicht nur von der Schulleitung, sondern von allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Schule ausgeübt. Diese Personen sind gegenüber anderen (Schülern / Schülerinnen, Gästen) im Rahmen des Hausrechts weisungsberechtigt.

Für grob fahrlässig oder schuldhaft angerichtete Sach- oder Personenschäden haftet der Verursacher, die Verursacherin.

Anschläge, Flugblätter und Werbeschriften dürfen nur mit Genehmigung der Schulleitung angebracht beziehungsweise verteilt werden. Dem Schülerrat steht für die Information über seine Arbeit ein besonderes Brett zur Verfügung.

Verboten ist

  • - das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände,
  • - der Konsum von Alkohol und anderen Drogen während der gesamten
  • Unterrichtszeit und der Pausen, sowie
  • - das Mitführen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen
  • auf und außerhalb des Schulgeländes.


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Für das Verhalten in allen Unterrichtsräumen bestehen weitergehende Regelungen, die in den dort geltenden Raumordnungen festgehalten sind, sowie weitere Regelungen zum Schulalltag, die im Einzelnen durch Aushang oder Mitteilung in der Schule bekannt gegeben werden.

7. Fehlzeiten

Beispiel: Sie merken früh morgens, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Schule können. Zwischen 7.30 bis spätestens 8.00 Uhr rufen Sie in der Schule an und entschuldigen Ihr Fernbleiben (Schulbüro 040 42 89 58 0).

Alle weiteren Schritte sind im Schaubild erkennbar.

Fehlzeiten02

 

Sollten Sie aus anderen Gründen am Unterricht nicht teilnehmen können, müssen Sie diesen Wunsch rechtzeitig bei Ihrem Klassenlehrer anmelden. Erkennt der Klassenlehrer die Gründe an, kann er Sie für maximal 2 Tage vom Unterricht befreien. Befreiung und Begründung werden im Klassenbuch und Zeugnis vermerkt.

Auch hier ein Beispiel: Sie wollen für Ihren Auszug aus dem Elternhaus einen Tag Unterrichtsbefreiung erhalten. Sie wenden sichrechtzeitig, d.h. mindestens drei bis vier Tage vor dem Termin, bei Ihrem Klassenlehrer. Dieser wird der Bitte stattgeben können, wenn Ihre Leistungen den Anforderungen entsprechen, Sie die Versäumnisse dieses Tages aufarbeiten und Ihre sonstigen Fehlzeiten nicht auffällig sind.

Der Klassenlehrer kann zusätzlich ein Einverständnis der Ausbildungsfirma einholen.

Unabhängig vom Grund und der Länge des Fehlens kann, bei unentschuldigtem Fehlen muss der Klassenlehrer Ihre Ausbildungsfirma informieren.

Fehlzeiten im Klassenbuch und Zeugnis

Schulversäumnisse wie zu spät zu kommen, entschuldigtes und unentschuldigtes Fehlen usw. werden im Klassenbuch vom Lehrer vermerkt. Dabei gelten die folgenden Regeln:

  • Verspätungen werden mit der versäumten Zeit im Klassenbuch vermerkt.
  • Drei Verspätungen: Klassenlehrer informiert die Ausbildungsfirma, Anruf wird im Klassenbuch vermerkt.
  • Fehlen wird im Klassenbuch vermerkt. Entschuldigungen werden im Klassenbuch aufbewahrt. Ärztliche Atteste werden vom Schüler kopiert, die Originale werden vom Auszubildenden rechtzeitig der Firma übermittelt.
  • Fehlen ohne Information der Schule: Klassenlehrer informiert am ersten Tag die Ausbildungsfirma, Anruf wird vermerkt.

Am Ende eines Halbjahres werden entschuldigte und unentschuldigte Fehlzeiten ermittelt und im Halbjahreszeugnis ausgewiesen.
Auch Verspätungen können unter „Bemerkungen“ im Zeugnis aufgezählt werden: z. B. „A hat sich im x. Halbjahr in 31 Unterrichtstagen x mal verspätet.“

Im Jahreszeugnis stehen die Fehlzeiten des ganzen Jahres.

Im Abschluss- bzw. Abgangszeugnis werden die Fehlzeiten der gesamten Ausbildungszeit vermerkt.

Bedenken Sie, dass Sie sich mit diesem Zeugnis Ihr Leben lang um einen Arbeitsplatz bewerben!

Pfeil_no

 

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